Antrag / Anfrage / Rede
Radwege, Radstreifen und Fußwege mindestens nach Regelmaß
Bei Straßenbau- und Straßensanierungsplanungen muß mit Regelmaßen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), bzw. gemäß der Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) geplant werden
BESCHLUSS
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ab sofort bei jeglichen Straßenneubau-, sowie bei Straßensanierungsmaßnahmen die Breite der Radwege, Radfahrstreifen und Fußwege mindestens gemäß der Regelmaße der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), bzw. gemäß der Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) zu planen. Die Planung nach Mindestmaßen darf nur Ausnahme sein und muss für den speziellen Fall detailliert begründet werden.
BEGRÜNDUNG
Die möglichen Breiten bei der Planung von Radwegen und Radfahrstreifen variieren gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen zwischen Mindestbreiten, Regelmaßen oder weitergehenden Maßen. Regensburg strebt an, fahrradfreundliche Kommune zu sein, die Emissionswerte im Stadtverkehr zu senken indem Anreize für den Umstieg auf den Umweltverbund gesetzt werden und viele weitere Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit umzusetzen. Wie immer wieder in Vorlagen zu sehen (z.B. beim Maßnahmenbeschluss zur Verlängerung der Lessingstraße) wird mit Mindestmaßen geplant. Es muss daher selbstverständlich sein, bei Straßenneubau und Straßensanierung stets mindestens mit Regelmaßen für Fuß- und Radwege zu arbeiten.