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Antrag / Anfrage / Rede

Radwege, Radstreifen und Fußwege mindestens nach Regelmaß

Bei Straßenbau- und Straßensanierungsplanungen muß mit Regelmaßen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), bzw. gemäß der Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) geplant werden

Quelle: flickr.com/europeanmobilityweek

BESCHLUSS

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, ab sofort bei jeglichen  Straßenneubau-, sowie bei Straßensanierungsmaßnahmen die Breite der Radwege, Radfahrstreifen und Fußwege mindestens gemäß der Regelmaße der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen  (ERA), bzw. gemäß der Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen (EFA) zu planen. Die Planung nach Mindestmaßen darf nur Ausnahme sein und muss für den speziellen Fall detailliert  begründet werden.

BEGRÜNDUNG

Die möglichen Breiten bei der Planung von Radwegen und Radfahrstreifen  variieren gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen zwischen  Mindestbreiten, Regelmaßen oder weitergehenden Maßen. Regensburg strebt  an, fahrradfreundliche Kommune zu sein, die Emissionswerte im Stadtverkehr zu senken indem Anreize für den Umstieg auf den Umweltverbund gesetzt werden und viele weitere Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit umzusetzen. Wie immer wieder in Vorlagen zu sehen (z.B. beim Maßnahmenbeschluss zur Verlängerung  der Lessingstraße) wird mit Mindestmaßen geplant. Es muss daher selbstverständlich sein, bei Straßenneubau und Straßensanierung stets mindestens mit Regelmaßen für Fuß- und Radwege zu arbeiten.

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