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Pressemitteilung

Im Namen der Transparenz

Nach Internetübertragung aus dem Stadtrat fordert ÖDP öffentliche Sitzungen der städtischen Tochterunternehmen

Der Regensburger ÖDP-Fraktionsvorsitzende Benedikt Suttner (ÖDP) unternimmt nach 2012 und 2013 erneut einen Vorstoß, die Sitzungen der kommunalen GmbH-Aufsichtsgremien für die Öffentlichkeit zu öffnen:

"Die jüngste Entscheidung für die Übertragung der Sitzungen von zwei Stadtratsausschüssen per Livestream ab dem kommenden Jahr war wie auch die langjährige Debatte über öffentliche GmbH-Sitzungen lange von rechtlichen Bedenken begleitet, die ich persönlich nicht teile. Nun wird die Internetübertragung erprobt. Ich befürworte deshalb auch einen Probelauf für öffentliche GmbH-Sitzungen. Jeder der will, sollte die Sitzungen besuchen dürfen, zumal es dabei - im Gegensatz zur Internet-Übertragung ohnehin öffentlicher Sitzungen - wirklich um Transparenz geht!“, so Suttners Plädoyer an den neuen Stadtrat.

Wie auch Passaus zweiter Bürgermeister und ÖDP-Kollege Urban Mangold, bezeichnet Benedikt Suttner nichtöffentliche Aufsichtsratssitzungen als "Dunkelkammern der Demokratie". Auch ÖDP-Stadtrat Joachim Graf ergänzt: "Letztendlich geht es bei diesem Thema um die grundsätzliche Frage, in wie weit Politik privatisiert und das für die Demokratie wichtige Öffentlichkeitsprinzip durch Auslagerungen in Tochtergesellschaften eingeschränkt werden darf. ÖDP-Stadträtin Astrid Lamby weist auf konkrete Auswirkungen hin: „Entscheidungen über Buslinien, Busentgelte und Tarifstrukturen oder gar Privatisierungen, Bürgschaften und stadtentwicklungs-relevante Themen, wie z.B. Energiekonzepte der Rewag, sollen generell öffentlich debattiert werden, denn schließlich arbeiten die städtischen Tochterunternehmen mit dem Geld der Bürger.“

Inzwischen haben Städte wie Passau, Amberg, Bamberg, Deggendorf, Ingolstadt und Würzburg ihre Aufsichtsratssitzungen in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil aufgespaltet. Diese Städte haben also nach dem von der ÖDP im Jahr 2006 erwirkten "Transparenzurteil" des VGH beschlossen, nicht nur die Geheimhaltungspflicht (wie vom Gericht ermöglicht) aufzuheben, sondern darüber hinaus ihre GmbH-Aufsichtsratssitzungen auch für die Öffentlichkeit zugängig zu machen.
 
Es gab seither keine bekannten Probleme mit der Rechtsaufsicht oder mit der Eintragung im Handelsregister.

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