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Antrag / Anfrage / Rede

Zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“

im Baugesetzbuch und zu Auswirkungen auf das Stadtgebiet Regensburgs

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bitte legen Sie den unten angeführten Dringlichkeitsantrag dem Stadtrat, bzw. dem zuständigen Ausschuss, zur Beschlussfassung vor.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschließt:

1.         Falls die jüngst vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Baugesetzbuches durch die Aufnahme eines § 13b zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“  im Rahmen des Städtebaurechts Gesetzeskraft erlangt, wird die Stadt Regensburg die Möglichkeiten dieses Paragrafen im Rahmen ihrer Stadtplanungspolitik nicht wahrnehmen.

2.         Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, in den Gremien des Städtetages auf eine klare Position des Städtetages für  eine Streichung des § 13b im Bundesbaugesetz  im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens hinzuwirken.

3.         Der Stadtrat appelliert an seine örtlichen Mandatsträger im Bundestag, bzw. an die Landespolitiker, die evtl. an der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat beteiligt sind, sich für die Streichung des §13b bei der Novelle des Baugesetzes stark zu machen und sich im Gesetzgebungsverfahren dagegen auszusprechen.

BEGRÜNDUNG

Am 30. November 2016 beschloss das Bundeskabinett eine Novelle des Baugesetzes. Neben der dort beschlossenen Einrichtung sogenannter urbaner Gebiete, welche ermöglichen, in Innenstädten höher und dichter zu bauen, findet sich im Beschlusstext auch ein (laut Medienberichten von Seiten der CSU vertretener) neu eingeführter § 13b wieder.

Dieser regelt die „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“.  Auf drei Jahre befristet erlaubt dieser Passus die schnellere Ausweisung von neuem Bauland, da das vereinfachte Verfahren auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und eine Erörterung ebenso verzichtet wie auf die sonst verpflichtend durchzuführende Umweltprüfung, auf Ausgleichsmaßnahmen und sogar Nachfragen der Umweltbehörden.  

Laut der zuständigen Ministerin Barbara Hendricks von der SPD widerspricht der Paragraf „massiv den Grundsätzen des Städtebaurechts, untergräbt den wichtigen Ausgleich zwischen den Interessen des Städtebaus und des Umweltschutzes und steht im Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung zum Flächenschutz“.  Michael Krautzberger, Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und über lange Jahre selbst hoher Beamter im Bauministerium äußert sich hierzu in der Süddeutschen Zeitung vom 2.12.16 wie folgt: „Die Bundesregierung lässt damit Baulandgenehmigungen  in einer Weise zu, wie es sie noch nicht gegeben hat“.

Am 18.10.16 fasste der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen der Stadt Regensburg einen Beschluss über eine städtische Stellungnahme zum Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms.  Hierin äußerte die Stadt, zusätzlich ergänzt und verstärkt durch zwei Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der ÖDP, Kritik an Maßnahmen, die zu ungebremstem Flächenverbrauch im Rahmen der Landesentwicklung führen. 

Am 23.11. und am 29.11.16 verabschiedeten der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz sowie der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen der Stadt Regensburg einen Beschluss zur Erstellung eines Freiraumentwicklungskonzepts sowie einer Freiflächensatzung für die Stadt Regensburg. In der Sachverhaltsdarstellung heißt es wie folgt: „…Um die Zukunftsfähigkeit Regensburgs zu sichern und einer einseitigen baulichen Verdichtung der Stadt vorzubeugen, bedarf es gesamtstädtischer Analysen und planerischer Schlussfolgerungen zur Versorgung mit und zur Entwicklung von Freiräumen – ein sogenanntes gesamtstädtisches Freiraumkonzept.“

Die Umsetzung eines neuen §13b des Bundesbaugesetzes in der Stadt Regensburg und seinem Umland würde die Gestaltungsmöglichkeiten durch ein städtisches Freiraumkonzept samt Freiraumsatzung nach Ansicht der ÖDP-Fraktion massiv einschränken.

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