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Antrag / Anfrage / Rede

Prüfantrag Tempo 30

Streckenbezogene Anordnung Tempo 30

Foto: Hannes Eberhardt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

folgenden Prüfantrag bitten wir auf die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses zu setzen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

- nach Beschluss der Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)  zur erleichterten Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen zu prüfen, auf welchen Streckenabschnitten im Stadtgebiet (v.a. vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen) dies in Regensburg maximal umgesetzt werden könnte.

- dem Stadtrat entsprechende Vorschläge zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Nach derzeit gültiger Rechtslage sind in Regensburg die Möglichkeiten bezüglich Tempo 30 - Zonen und streckenbezogenen Anordnungen von Tempo 30 weitgehend ausgeschöpft. Gerade vor Schulen, Kindergärten und Seniorenheimen an Hauptverkehrsstraßen konnten wir bisher kaum durch eine Geschwindigkeits-begrenzung für mehr Sicherheit sorgen.

Laut Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „wird (derzeit) der Rechtsrahmen geschaffen, damit die Straßenverkehrsbehörden ohne größere bürokratische Hürden Tempo 30 u. a. streckenbezogen auch an Hauptverkehrsstraßen anordnen können. Die Anordnungsvoraussetzungen sollen geändert werden. Die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (Nachweis der konkret vorliegenden besonderen Gefahrenlage) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen soll abgesenkt werden. Der Bund setzt mit der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den entsprechenden Rechtsrahmen, der Vollzug bzw. die Durchführung der Maßnahmen der StVO obliegt den Straßenverkehrs-behörden der Länder.

Die Ressortabstimmung wird gerade durchgeführt. Danach erfolgt Anhörung der Länder und Verbände. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Es ist davon auszugehen, dass - sollten keine gravierenden Einwände kommen - mit einem Inkrafttreten voraussichtlich noch in der 1. Jahreshälfte 2016 nach Durchführung des Verordnungsgebungsverfahrens zu rechnen ist.“ (E-Mail des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat K 16 - Bürgerservice, Besucherdienst vom 22.3.16)

Da in der Vergangenheit an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet schon der Wunsch nach einer streckenbezogenen Anordnung da war, macht es Sinn, die Prüfung durchzuführen, sobald die neue Rechtslage geklärt ist, also auch schon vor Inkrafttreten der Änderung. So kann nach erfolgter Änderung sofort mit der Umsetzung begonnen werden. Ein frühes Handeln ist hier ein Plus an Sicherheit für besonders gefährdete Straßenverkehrsteilnehmer wie Kinder und Senioren.

gez. Benedikt Suttner

Vorsitzender der ÖDP-Stadtratsfraktion

Initiative:

gez. Astrid Lamby

stellv. Fraktionsvorsitzende

 

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