Antrag / Anfrage / Rede
Lärmschutz Kuglerstraße: Prüfantrag
ÖDP-Fraktion stellt Prüfantrag zur Verbesserung des zukünftigen Lärmschutzes
BESCHLUSSVORSCHLAG
Die Verwaltung wird beauftragt,
- Messungen zur Lärmbelastung in der Kuglerstraße durchzuführen, falls keine aktuellen Werte vorliegen und diese ggf. mit alten Werten zu vergleichen.
- zu prüfen, wie für die Anwohner in der Kuglerstraße ein weitergehender Lärmschutz hergestellt werden kann. Insbesondere die verkehrsrechtlichen Möglichkeiten der verringerten Lärmemission durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der BAB 93 („Westumgehung“) ist zu überprüfen.
- Mit der Regierung der Oberpfalz Kontakt bezüglich der Lärmaktionsplanung an diesem BAB Abschnitt aufzunehmen.
- Dem Stadtrat mögliche Maßnahmen zur Lärmreduktion in der Kuglerstraße vorzuschlagen.
BEGRÜNDUNG
Durch die Zunahme des Verkehrs auf der BAB 93 ist die Lärmbelastung in der an der Autobahn (aber vom Niveau höher gelegenen) Kuglerstraße trotz Lärmschutzwand laut Anwohnern in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Mittelbayerische Zeitung vom 09.10.2017 schreibt: „ Die Dauerzählstellen, die die Bundesanstalt für Straßenwesen installiert hat, zählten im Jahr 2016 zwischen Regensburg-Nord und Regensburg-Pfaffenstein ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von rund 70 000 Fahrzeugen pro Tag.“ Schon in der Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen (https://www.regensburg.de/fm/121/1-2-kartierung-hauptverkehrsstra%C3%9Fen-u-sonstige-strassen-lnight-29-blatt.pdf – Blatt BQ 108 und BR 108) sind für die Kuglerstraße Werte über 70 dB (A) verzeichnet. Der 6-spurige Ausbau der A3 ist bereits beschlossen. Von einer weiteren Zunahme des Verkehrs auf diesem Streckenabschnitt und einem weiteren Anstieg der Lärmbelastung ist daher auszugehen. Grundsätzlich sind nur wenige Wohnstraßen derart unmittelbar von einer so hohen Lärmbelastung betroffen – jede Maßnahme, die hier eine Entlastung bringt dient dem Gesundheitsschutz der Anwohner. Sogar für urbane Gebiete liegt der zulässige Grenzwert bei vergleichsweise „nur“ 63 dB (A) tags und 45 dB (A) nachts. Hier ist also dringend Handlungsbedarf.
Nebenbemerkung: eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf diesem hochfrequentierten Streckenabschnitt würde als Nebeneffekt außerdem die Staugefahr reduzieren.
TOP 5 der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 07.11.2017 um 16 Uhr