Antrag / Anfrage / Rede
Freiflächengestaltungssatzung
Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion im Umweltausschuss vom 23.11.2016
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte legen Sie folgenden Antrag dem Stadtrat, bzw. dem zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung vor.
BESCHLUSS
- Die Stadtverwaltung erarbeitet für das Stadtgebiet eine Freiflächengestaltungssatzung.
- Die bestehenden städtischen Satzungen, deren Inhalte sich mit den Themen einer Freiflächengestaltungssatzung überschneiden, werden auf Belange der Ökologie und Nachhaltigkeit hin überprüft. Falls nötig werden dem Stadtrat entsprechende Veränderungsvorschläge unterbreitet.
BEGRÜNDUNG
Die Einwohnerzahl Regensburgs ist in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die städtischen Prognosen gehen von einem anhaltenden Bevölkerungswachstum bis ins Jahr 2030 aus. In der Folge wächst der Druck auf die Nutzung wertvollen Bodens.
Dabei geraten zwangsläufig verschiedene Belange, wie z. B. des Naturschutzes und der Ökologie, oder der Wirtschaft und Rentabilität in Konkurrenz zueinander. Je intensiver der Ruf nach weiterer Verdichtung beim Bauen ertönt, umso gefährdeter sind gleichzeitig die noch bestehenden innerstädtischen Naturräume.
Um trotz stärker verdichteten Bauens die Qualität der Freiflächen zu erhalten, eine hochwertige Begrünung der Baugrundstücke sicherzustellen und eine ausreichende Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Wohn- und Arbeitsumfeld zu bieten, kann eine eigene Freiflächengestaltungssatzung gute Dienste leisten. Insbesondere durch die Bündelung entsprechender Regularien aus diversen schon bestehenden städtischen Satzungen in einer eigenen Satzung als auch durch die Ergänzung um neue Aspekte aus Freiflächensatzungen anderer Städte, wie beispielsweise München oder Lindau, kann dem Anspruch Regensburgs an die Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips Rechnung getragen werden. Zudem werden damit konkrete ökologische Anforderungen geliefert, die seit Januar durch den Stadtratsbeschluss für „Nachverdichtungs- und Umnutzungspotenziale für Wohnungsbau im Stadtgebiet Regensburg“ als Ziel zum wiederholten Mal festgesetzt sind. So heißt es im beschlossenen Dokument wie folgt: „Mit jeder weiteren Wohnbauentwicklung müssen außerdem gleichzeitig die notwendigen Flächen für die soziale und grüne Infrastruktur (z. B. Spiel- und Erholungsflächen) gesichert und möglicherweise sogar ausgebaut werden.“
Im Rahmen der Satzungs- Erarbeitung ist es angebracht, bisherige Regularien unter Belangen der Nachhaltigkeit zu überprüfen. So gilt beispielsweise bis heute, dass erst für Stellplatzflächen mit mehr als 20 Kfz-Stellplätzen das Pflanzen eines Baumes zweiter Wuchsordnung für je 5 Stellplätze vorgeschrieben ist. Wieso diese Regelung im Gegensatz zu Städten wie München oder Lindau erst ab 20 Stellplätzen greift, erschließt sich für uns als ÖDP-Fraktion nicht.