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Antrag / Anfrage / Rede

Bauprojekte auf den Prüfstand / Arbeit mit der städtischen Korruptionsbekämpfungsrichtlinie UPDATE

Antrag der ÖDP-Stadtratsfraktion

Quelle: pixabay.com

BESCHLUSS

1.     Die Verwaltung berichtet, einschließlich einer schriftlichen Zusammenstellung, über alle Bauprojekte von Bauträgern, deren Genehmigungsverfahren aktuell in der Verwaltungsabstimmung und in den Beschlussabläufen im Stadtrat sind.

2.     Die Verwaltung legt dar, ob es in den letzten zehn Jahren innerhalb der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Bauprojekten Remonstrationen gab und wenn ja, zu welchen Projekten.

3.     Schnellstmöglich wird das jährliche verwaltungsinterne Treffen der AG Anti-Korruption einberufen.

4.     Die AG Anti-Korruption prüft hinsichtlich der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie die unter 1. angesprochenen Bauprojekte und gibt darüber regelmäßig einen Bericht an den Stadtrat.

5.     Die Verwaltung legt konkret dar, inwieweit das in der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie unter 3.5.3 angesprochene Mehr-Augen-Prinzip und das Prinzip der Selbstkontrolle auch für Kontakte des Oberbürgermeisters zu Bauträgern bisher angewendet wurden. Schließlich heißt es in der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie hierzu wie folgt:

„Ortstermine, Kontrollgänge oder Vertragsabschlüsse mit Dritten sollen nach Möglichkeit von zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung gemeinsam wahrgenommen werden.“ Auch wird berichtet, ob Treffen des Oberbürgermeisters mit Bauträgern wie vorgeschrieben stets „mit Hilfe eines Berichtes oder eines Vermerks aktenkundig gemacht“ wurden, „damit auch hier der Verwaltungsvorgang vollständig nachvollziehbar ist.“ (s. Korruptionsbekämpfungsrichtlinie S. 12)

6.     Die Verwaltung berichtet, ob es im Rahmen von Bauprojekten von Bauträgern zur Bearbeitung von Vorgängen durch den Oberbürgermeister als oberste Führungskraft ohne Beteiligung eines Sachbearbeiters kam (vgl. Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, Anlage 2, Korruptionsindikatoren).

BEGRÜNDUNG

„Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Regensburg ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht erfüllen. Dies entspricht dem öffentlich-rechtlichen Selbstverständnis der Stadtverwaltung als Dienstleistung für die Allgemeinheit. Deshalb darf nicht einmal der Eindruck entstehen, dass persönliche Beziehungen oder Vorteile die Entscheidung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beeinflussen können.“

Dies sind die einleitenden Worte der „Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption bei der Stadt Regensburg (Korruptionsbekämpfungsrichtlinie)“, die durch den Stadtrat am 30.04.2015 beschlossen und von OB Wolbergs als Chef der Verwaltung unterzeichnet wurde.

Durch die Verhaftung des Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs am 18.01.2017, durch die von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Informationen zu den Gründen hierfür sowie durch die Ermittlungen gegen Wolbergs Amtsvorgänger Hans Schaidinger steht die Stadt Regensburg seitdem in ganz Deutschland mit negativen Meldungen in der medialen Berichterstattung.

Dabei ist es nach Ansicht der ÖDP-Stadtratsfraktion jetzt von besonderer Bedeutung, einerseits einem generellen Korruptionsverdacht gegenüber der Stadtverwaltung entschieden entgegenzutreten, andererseits jedoch auch von Seiten der Stadt selbst genau zu prüfen, inwieweit das Handeln der von der Staatsanwaltschaft Beschuldigten Auswirkungen auf Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung und der Stadtpolitik im Rahmen von aktuellen Bauvorhaben von Bauträgern bis heute hatte oder hat.

Schließlich geht es bei den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft vor allem um den Bereich der Vergabe und den Abschluss von Aufträgen. Dieser Bereich wird in der Richtlinie als erster Punkt bei den Beispielen für besonders korruptionsanfällige Bereiche aufgeführt. So heißt es unter Punkt 5 wie folgt: „Eine erhöhte Anfälligkeit für Korruption ergibt sich hier aus regelmäßigen Außenkontakten und den dadurch entstehenden persönlichen Beziehungen zu Bürgerinnen und Bürgern und Vertretern der Wirtschaft“.

Leider besteht der äußerst starke Verdacht, dass der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung seine Aufgabe „mögliche Gefährdungspotentiale zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“ (s. S. 5) in massiver Weise durch sein eigenes Handeln nicht nicht erkannt, sondern geradezu entgegen dieses Passus gehandelt hat.

Anmerkung: Sollten die mit diesem Antrag angestrebten Beschlusspunkte 2 bis 6 nach Ansicht der Verwaltung die derzeit laufenden strafrechtlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen in unerlaubter Weise beeinträchtigen, so wird dies dem Stadtrat vor der Beschlussfassung zum Antrag mitgeteilt und ausführlich begründet.

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