Antrag / Anfrage / Rede
Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung/Einführung von Akteneinsichsrechten
2010
Die ÖDP-Stadtratsfraktion stellte den Antrag am 21. April 2010
Der Stadtrat von Regensburg lehnte den Antrag am 20. Mai 2010 mehrheitlich ab. Unterstützung erfuhr der Antrag durch die Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler, FDP, ÖDP und der Stadträte Freihoffer, Spieß, Junghans, Dr. Kollmerund Dräxlmaier.
http://srv19.regensburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=22722&options=4
Am 24. Februar 2011 erlässt der Stadtrat von Regensburg einstimmig eine Informationsfreiheitssatzung.
http://srv19.regensburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=25222&options=4
Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung/ Einführung von Akteneinsichtsrechten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bitte legen Sie nachstehenden Antrag dem Stadtrat oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Antrag
Der Stadtrat möge beschließen, für die Stadt Regensburg eine Informationsfreiheitssatzung gemäß beiliegendem Satzungstext zu erlassen.
Begründung:
Informationsfreiheit ist ein demokratisches Kontroll- und Mitgestaltungsrecht für alle Bürger. Wo Informationsfreiheit besteht, haben Bürger ein allgemeines Einsichtsrecht in die Akten der öffentlichen Verwaltung. Dadurch werden die Informationen, die in den Behörden vorliegen, das was sie eigentlich sein sollen: öffentliche Informationen, die allen Bürgern gehören. Das Prinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung tritt an die Stelle des traditionellen Amtsgeheimnisses.
ÖDP Antrag. v. 30.09.07.
Informationsfreiheit steht im Einklang mit Recht und Gesetz. Schutzbestimmungen anderer Gesetze, wie etwa dem Datenschutz, bleiben gewahrt. Denn es geht keinesfalls darum, das Privatleben eines Bürgers oder Firmengeheimnisse auszuforschen. Deshalb sind auch die Bereiche, in denen es keinen allgemeinen Zugang zu Informationen geben kann, klar definiert.
In über 60 Ländern der Welt existieren solche Informationsfreiheitsgesetze. Seit dem 1. Januar 2006 ist auch in Deutschland das neue Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Nicht mehr die Geheimhaltung amtlicher Informationen ist nun die Regel, sondern ihre allgemeine Zugänglichkeit. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Zugang zu den amtlichen Informationen, es sei denn, es liegen im Einzelfall spezielle Ausschluss- oder Beschränkungsrechte vor. Nicht mehr der Zugang zu den Informationen der Behörden ist an Bedingungen geknüpft, sondern deren Geheimhaltung. Der Staat muss begründen, warum er Unterlagen nicht herausgibt, nicht der Bürger, warum er sie haben will.
Dieses neue Gesetz gilt allerdings bis jetzt nur für die Bundesbehörden. Auch in einzelnen Bundesländern wurden bereits Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet, nämlich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Aus diesen Bundesländern werden fast ausschließlich positive Erfahrungen gemeldet. Die Verwaltungen sind nicht unter einer „Anfrageflut“ zusammengebrochen.
Den Kommunen steht es frei für ihren eigenen Wirkungskreis im Rahmen der Selbstverwaltung kommunale Informationsfreiheitssatzungen zu beschließen. Der vorliegende Antrag schließt eine Auskunftspflicht aus, soweit die Informationen nach einem Gesetz geheim gehalten werden müssen, oder soweit es sich bei den Informationen um Geheimnisse Dritter, insbesondere zum persönlichen Lebensbereich gehörende Geheimnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, handelt.
Mit einer Informationsfreiheitssatzung kann eine Gemeinde sich selbst dazu verpflichten, die Verwaltungsvorgänge im Rathaus allgemein zugänglich und transparent und damit auch nachvollziehbar zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
ÖDP-Stadtratsfraktion