Antrag / Anfrage / Rede
Aktuell: Schotter- und Kiesgärten verhindern
Förderung der Biodiversität und Klimaresilienz in der privaten Freiflächengestaltung
Am Dienstag, den 28. Januar wurde dem Stadtrat eine überarbeitete Freiflächengestaltungssatzung vorgelegt. Dort hatte die ÖDP-Fraktion ihre Änderungen direkt einbringen können. Der nicht behandelte Antrag hier darunter spiegelt die eingebrachten Absichten der ÖDP-Fraktion wider:
Antrag
BESCHLUSSVORSCHLAG
1. In allen künftigen Bebauungsplänen wird Folgendes berücksichtigt:
a. Nicht überbaubare Grundstücksflächen sind zu begrünen und gärtnerisch zu unterhalten. Eine Befestigung dieser Flächen ist nur zur Herstellung von notwendigen Zufahrten und Zugängen sowie für Terrassen zulässig.
b. Pro angefangene 200 m² Grundstücksfläche ist mindestens ein heimischer Laubbaum II. oder III. Wuchsordnung oder ein Obstbaum zu pflanzen und zu unterhalten.
c. Bei nicht überbauten Flächen werden lose Steinschüttungen, sowie Schotter- und Kiesgärten künftig als grundsätzlich nicht zulässig erklärt. Dafür soll eine Kontrollinstanz für die Erfüllung der Auflagen eingesetzt werden.
d. Flachdächer müssen begrünt oder mit Solarmodulen bestückt werden.
2. Bei Bestandsbebauungsplänen soll geprüft werden, ob eine nachträgliche Anpassung möglich ist.
3. Bei bereits versiegelten Flächen ist zu prüfen, ob eine Neuberechnung der Schmutzwassergebühr sinnvoll wäre.
BEGRÜNDUNG
In letzter Zeit fällt auf, dass häufig private Grünflächen in weniger pflegeintensive Schotter- und Kiesgärten umgewandelt werden. Um die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels auf unsere Städte zu verringern, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Von Seiten der Stadt wird durch die Klimaresilienzmanagerin hier ein Konzept erarbeitet. Sogenannte Schotter- oder Kiesgärten verstärken negative Effekte jedoch und liegen dennoch vielerorts im Trend. Dies steht im Widerspruch zur Biodiversität und zum Klimaresilienzmanagement, denen auch von Seiten der Stadt hohe Priorität eingeräumt wird. Hitze wird gespeichert, Biodiversität geht verloren und bei Starkregen kann das Wasser nicht versickern. Regenwasser gehört nicht in den Kanal und muss weitgehend versickern können. Daher sind sickerfähige Beläge zu verwenden und so viele Grünflächen wie möglich herzustellen.
Das Gartenamt hat unlängst sehr eindrücklich dargestellt, wie diesen Prinzipien im Mähmanagement und in der Pflege der Grünflächen Rechnung getragen wird. Im privaten Bereich besteht hier wesentlich weniger Einflussmöglichkeit. Daher sollten alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Mit der Beratung zur Biodiversität im Hausgarten ist schon ein erster Schritt getan.
gez.
Benedikt Suttner Fraktionsvorsitzender Initiative: Astrid Lamby stellv. Fraktionsvorsitzende |
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