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Antrag / Anfrage / Rede

Akteneinsicht - Ergänzung der Geschäftordnung Stadtrat Regensburg (§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse)

2009

Demokratie - Gläsernes Rathaus

Dieser Antrag wurde am 15. Januar von der Fraktion gestellt.

In der Stadtratssitzung vom 19. Februar 2009 wurde dieser Antrag von der Stadtratsmehrheit abgelehnt.

http://srv19.regensburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=17592&options=4

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
wir bitten folgenden Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Regensburger Stadtrates dem Stadtrat vorzulegen.
 
Antrag:
 
§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse
(5) Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder haben, soweit sie eine Tätigkeit nach Absatz 3 oder 4 ausüben, ein Recht auf Akteneinsicht, sonst nur, wenn sie vom Stadtrat mit der Einsichtnahme beauftragt werden. Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin geltend zu machen.
 
ist wie in der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags zu ergänzen um den Satz:
 
Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
 
Begründung:
 
Dieses Recht ist zur Vorbereitung auf Sitzungen zwingend notwendig und dient der demokratischen Transparenz. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dünninger
Fraktionsvorsitzender
ökologisch-demokratische Partei
ödp-Fraktion im Stadtrat

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