Antrag / Anfrage / Rede
Akteneinsicht - Ergänzung der Geschäftordnung Stadtrat Regensburg (§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse)
2009
Dieser Antrag wurde am 15. Januar von der Fraktion gestellt.
In der Stadtratssitzung vom 19. Februar 2009 wurde dieser Antrag von der Stadtratsmehrheit abgelehnt.
http://srv19.regensburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=17592&options=4
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten folgenden Antrag zur Ergänzung der Geschäftsordnung des Regensburger Stadtrates dem Stadtrat vorzulegen.
Antrag:
§ 4 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder, Befugnisse
(5) Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder haben, soweit sie eine Tätigkeit nach Absatz 3 oder 4 ausüben, ein Recht auf Akteneinsicht, sonst nur, wenn sie vom Stadtrat mit der Einsichtnahme beauftragt werden. Das Verlangen zur Akteneinsicht ist gegenüber dem Oberbürgermeister/der Oberbürgermeisterin geltend zu machen.
ist wie in der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags zu ergänzen um den Satz:
Zur Vorbereitung von Tagesordnungspunkten der nächsten Sitzung erhält jedes Gemeinderatsmitglied nach vorheriger Terminvereinbarung das Recht zur Einsicht in die entscheidungserheblichen Unterlagen, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.
Begründung:
Dieses Recht ist zur Vorbereitung auf Sitzungen zwingend notwendig und dient der demokratischen Transparenz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dünninger
Fraktionsvorsitzender
ökologisch-demokratische Partei
ödp-Fraktion im Stadtrat